AHV-IV Drucken E-Mail

Ist die Arbeitstelle gekündigt, ist man nicht mehr verpflichtet, einen Beitrag an die AHV zu leisten. Damit keine Lücke entsteht, kann man nach Rückkehr der Reise einen Minimalbeitrag pro Jahr zahlen. Eine Lücke entsteht nur, wenn man ein ganzes Kalenderjahr lang keinen Beitrag leistet. Ist einmal im Jahr ein Beitrag bezahlt, entsteht keine Lücke in jenem Jahr.

Die Versicherungsdeckung bei Invalidität ist auch gewährleistet, wenn man im Jahr des Unfalls/Krankheit noch keinen Beitrag geleistet hat, da der Minimalbeitrag auch nachträglich bezahlt werden kann.

 

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